Offener Brief

an

das Bundesministerium für Justiz
das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

die Kinder- und Jugendhilfeträger in Niederösterreich und Kärnten
die Volksanwaltschaft
die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Niederösterreich und Kärnten

Der Fall „Lukas“ – wenn ein Kleinkind trotz Gefährdungsmeldungen aus der Kinderpsychiatrie und Landeskrankenhaus nicht geschützt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns heute an Sie, weil ein Fall bekannt geworden ist, der in seiner Wucht und Widersprüchlichkeit fassungslos macht.

Ein dreijähriger Bub, den wir hier Lukas nennen, lebt in einem hochstrittigen Pflegschaftsverfahren. Zuständig ist das Bezirksgericht Neunkirchen in Niederösterreich. Im Akt liegen Hinweise vor, dass dieses Kind nach Kontakten mit dem Kindesvater massiv reagierte. Dokumentiert sind Weinen, Hyperventilation und Einnässen. Dokumentiert ist auch, dass die behandelnde Kinder- und Jugendpsychiaterin bereits Gefährdungsmeldungen, teilweise in Form eines Arztbriefs an das Jugendamt bzw. an die Mutter zur Vorlage beim Landeskrankenhaus Klagenfurt übermittelt hat und zuletzt das Aussetzen des Besuchskontakts für sechs Monate empfohlen habe. Dokumentiert ist darüber hinaus, dass es auch eine Gefährdungsmeldung der Kinderchirurgie gegeben habe und das Landesklinikum Klagenfurt den Sachverhalt an die Kinder- und Jugendhilfe in Klagenfurt weitergeleitet hat. Diese hat daraufhin die Kinderschutzeinrichtung DELFI vorgeschlagen und Lukas wurde dort geholfen mit diesen schwierigen Situationen umzugehen.

Und trotzdem entscheidet der zuständige Richter, dass dieses Kind – ohne Mitteilung an die Mutter und an den Kindergarten – vom Vater aus dem Kindergarten abgeholt werden darf und damit faktisch aus genau jener Alltags- und Hilfsstruktur herausgenommen wurde, die für Kleinkinder Schutz, Orientierung und Sicherheit bedeutet.

Damit hat der zuständige Richter alle Gefährdungsmeldungen, in denen vor der Gewalt des Vaters gewarnt wurde und wo die Übergriffe an ihr und am Kind dokumentiert wurden, vollkommen ignoriert!

Der Akt zeigt ein Kind, das laut Kindergarten gut eingelebt war, einen Freundeskreis gefunden hatte, neugierig war, Hilfe suchte, sich aber auch zurückzog, wenn es sich angegriffen fühlte. Die Kindergartenpädagogik beschrieb eine gute Beziehung zwischen Mutter und Kind. Gleichzeitig hielt die Familiengerichtshilfe fest, dass der Vater im Kindergarten nicht bekannt sei und die Vaterrolle im Erleben des Kindes kaum besetzt wirke.

Das ist der Punkt, an dem aus einem Einzelfall ein Systemversagen werden kann.

Denn wenn ein Kleinkind durch medizinische, psychosoziale und gerichtliche Systeme wandert, wenn dort Gefährdungsmeldungen erstellt werden, wenn in Akten Hyperventilation, Einnässen und Aussetzungsanregungen dokumentiert werden, wenn gleichzeitig aber im Vollzug der Eindruck entsteht, dass dieses Kind dennoch nicht wirksam geschützt wird, dann muss der Staat sich die Frage gefallen lassen, ob seine Schutzketten überhaupt noch funktionieren.

Wir fragen Sie daher mit allem Nachdruck:

Wer hat diese Warnhinweise gesehen.
Wer hat sie wie gewichtet.
Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen.

Und wer übernimmt Verantwortung, wenn ein kleines Kind trotz dieser Aktenlage in genau jene Situation gerät, vor der Fachpersonen offenkundig gewarnt haben.

Es geht hier nicht um Lagerdenken zwischen Mutter und Vater. Es geht nicht um Kampfrhetorik. Es geht um das Minimum eines funktionierenden Rechtsstaats: Wenn Institutionen von Gefahr wissen, müssen sie handeln. Wenn sie nicht handeln, müssen sie erklären, warum.

Wir fordern daher

  • die sofortige Prüfung des gesamten Fallverlaufs
  • die vollständige Aufarbeitung der Schnittstellen zwischen Gericht, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Gesundheitssystem
  • eine transparente Darstellung, welche Gefährdungsmeldungen wann eingelangt sind und wie darauf reagiert wurde
  • bundesweit verbindliche Standards für den Umgang mit dokumentierten Gefährdungsmeldungen in Pflegschaftsverfahren

Ein Staat, der Warnungen sammelt, aber Kinder nicht schützt, verliert Vertrauen. Ein System, das Alarmmeldungen hat, aber keine erkennbare Schutzreaktion setzt, verletzt sein eigenes Versprechen.

Und ein Kind wie Lukas darf niemals lernen müssen, dass selbst dokumentierte Gewalt in Österreich folgenlos bleibt.

Rückfragehinweis & Kontakt

Verein StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: +43 660 802 63 88
E-Mail: maria.roesslhumer@verein-stop-partnergewalt.at