Österreich hat 2013 das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ bekannt als Istanbul Konvention (IK), die Österreich ratifiziert und sich damit verpflichtet, offensiv gegen alle Formen von Gewalt an Frauen vorzugehen und alle gewaltbetroffenen Frauen – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Alter, sozialem Status, Religion, sexueller Orientierung – nicht nur allgemein, sondern jede Frau individuell und bestmöglichst zu schützen und zu unterstützen. Jede Frau, die sich in Österreich aufhält – hat das Recht auf Schutz und Sicherheit.
Österreich hat seither einen neuen Auftrag im Gewalt- und Opferschutz.
Die zentralen Elemente der IK sind:
- Gleichstellung und Gewaltprävention gehören zusammen, sie sind eine Einheit.
- Ganzheitlicher Ansatz/Gesamtpaket und Gesamtstrategie in der Gewaltprävention
- Alle Mitglieder der Gesellschaft sollen einen Beitrag zu Reduzierung der Gewalt an Frauen beitragen.
Die IK besteht aus 4 Säulen aus:
- Prävention (Primärprävention durch Bewusstseinsbildung)
- Opferschutz (Schaffung von Hilfseinrichtungen)
- Strafrechtliche Verfolgung von Tätern
- Politische Maßnahmen & Strategien
Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen – Bundeskanzleramt Österreich